Allgemeines

Der Internationale Kammermusik Wettbewerb Hamburg wird in den Kategorien Streichquartett und Klaviertrio ausgeschrieben. Zur Teilnahme berechtigt und erwünscht sind Musikerinnen und Musiker aller Nationen. Der Wettbewerb hat zum Ziel, den professionellen Musikernachwuchs zu fördern.

Die Kosten des Wettbewerbes inklusive der Unterbringung tragen die Ensembles selbst. Auf Anfrage können in begrenzter Zahl Privatquartiere vermittelt werden.

Die von den Ensembles eingereichten Repertoirelisten sind verbindlich. Nachträgliche Änderungen können nicht mehr vorgenommen werden. Die in der Repertoireliste genannten Werke bzw. Sätze sind auf höchstmöglichem Niveau vorzubereiten und müssen während des Wettbewerbes stets abrufbar sein.

Alle Wettbewerbsrunden sind öffentlich. Über eventuelle Kürzungen des Vortragsprogramms und dessen Reihenfolge bestimmt in der ersten und zweiten Runde die Wettbewerbsleitung. In der dritten Wettbewerbsrunde haben die teilnehmenden Ensembles die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihres Vortrages selbst zu bestimmen.

Es besteht Anwesenheitspflicht während des Wettbewerbes. Die teilnehmenden Ensembles (alle Mitglieder) verpflichten sich zur Teilnahme an allen von der Wettbewerbsleitung angesetzten Terminen. Für etwaige kurzfristige Terminänderungen durch die Wettbewerbsleitung muss der jeweilige Ansprechpartner der teilnehmenden Ensembles stets erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, gehen die Folgen der Nichterreichbarkeit zu Lasten des Ensembles.

Die Preisträger-Ensembles des Wettbewerbes verpflichten sich zur Teilnahme an der Preisverleihung und dem Konzert der Preisträger am 30.09.2012.

Der Veranstalter des Internationalen Kammermusikwettbewerbes Hamburg, die Hamburger Hochschulakademie für Musik und Theater HHMT gGmbH, behält sich vor, die Wettbewerbsrunden sowie den Eröffnungs-abend und das Konzert der Preisträger in Ton und Bild aufzuzeichnen bzw. Aufzeichnungen durch Dritte sowie Live-Streaming zuzulassen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen auf Ton-, Bildton- und Datenträger sowie für die Präsentation im Internet zu nutzen und zu verwerten. Hierfür treten die Ensembles bzw. alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen alle dafür erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Senderechte an den Veranstalter ab. Die Wettbewerbsleitung kann den Wettbewerb unter bestimmten Voraussetzungen absagen. Dies betrifft insbesondere den Fall, dass nicht ausreichend Anmeldungen für den Wettbewerb eingehen. Absage oder Ausfall des Wettbewerbes berechtigt die teilnehmenden Ensembles lediglich zur Rückforderung Ihrer Teilnahmegebühr.

Änderungen bei der Dotierung der Preise, des Ablaufes des Wettbewerbes und der Wett-bewerbsbedingungen sind nicht beabsichtigt, bleiben aber der Wettbewerbsleitung vorbehalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen die in dieser Ausschreibung enthaltenen Wett-bewerbsbedingungen als verbindlich an. In besonders begründeten Fällen kann die Wettbewerbsleitung Ausnahmen zu den Bedingungen der Ausschreibung genehmigen.

Im Falle von übersetzungsbedingten Missverständnissen ist der deutsche Text der Ausschreibung maßgeblich.