Anmeldung

Für Ihre Anmeldung zum Internationalen Kammermusikwettbewerb Hamburg nutzen Sie bitte das bereitgestellte Anmeldeformular.

Anmeldeschluss ist der 30. April 2012
(Später eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.)

Für alle Ensembles, die sich bewerben, wird eine Anmeldegebühr fällig, die bis zum 30. April 2012 auf das Konto des Internationalen Kammermusikwettbewerbes Hamburg zu überweisen ist. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, auch bei einer Ablehnung des Ensembles in der Vorauswahl (weitere Informationen: Gebühr).

Die Anmeldung ist per Einschreiben zu richten an:

Internationaler Kammermusikwettbewerb Hamburg
Magdalenenstraße 12, 20148 Hamburg, Deutschland

Zur Anmeldung sind hinzuzufügen:

  • Repertoireliste (nachträgliche Änderungen nicht möglich)
  • Biographien des Ensembles und der Ensemblemitglieder
  • Ausweis-Kopie eines jeden Ensemblemitgliedes (Personalausweis, Reisepass oder internationale Geburtsurkunde)
  • Foto des Ensembles und jedes einzelnen Ensemblemitgliedes per E-Mail an info@icmc-hamburg.de in digitaler Form (JPG, in hoher Auflösung)
  • CD oder DVD mit Aufnahmen der Stücke für die Vorauswahl (siehe Repertoire). Anzugeben sind Datum und Ort der Aufnahmen
  • Empfehlungsschreiben zweier namhafter Musikerpersönlichkeiten (nicht älter als drei Jahre)
  • Freistellungserklärung im Falle von Exklusivvertragsverhältnissen des Ensembles bzw. der Musiker*

Unvollständig eingesandte Anmeldeunterlagen werden zurückgewiesen und führen zum Auschluss vom Wettbewerb.

* Steht das sich bewerbende Ensemble oder ein einzelnes Mitglied des Ensembles in exklusiven vertraglichen Verpflichtungen mit Plattenfirmen, Konzertagenturen oder anderen Vertragspartnern, die Exklusivrechte in Bezug auf das Ensemble oder ein einzelnes Mitgliedes geltend machen können, so ist erforderlich, dass das Ensemble oder das einzelne Mitglied eine Freistellungserklärung seiner Vertragspartner beilegt, aus der hervorgeht, dass keine vertraglichen Ansprüche gegen eine Teilnahme am Wettbewerb sprechen bzw. alle sich aus der Ausschreibung ergebenden Verpflichtungen vom Ensemble bzw. dem einzelnen Mitglied eingegangen bzw. erfüllt werden können.